Krekus-Reptilien
Der Königsphyton
Der Königspython (Python regius) ist eine Schlangenart der Familie der Pythons (Pythonidae). Wie alle Mitglieder der Familie ist sie eine ungiftige Würgeschlange. Der Königspython ist mit einer maximalen Gesamtlänge von etwa 2 m die kleinste Art in der Gattung der eigentlichen Pythons (Python).
Verbreitung und Lebensraum
Der Königspython ist über weite Teile West- und Zentralafriks verbreitet. Das Verbreitungsgebiet reicht von Gambia nach Osten bis in den Sudan. Die Art ist hinsichtlich ihres Habitates sehr anpassungsfähig, sie besiedelt den geschlossenen tropischen Regenwald ebenso wie Savanne und landwirtschaftlich genutzte Gebiete bis in die Randbereiche von Siedlungen. Sie leben mehrheitlich in Nagerbauten und Termitenhügeln. Diese halten die Temperaturen und Luftfeuchtigkeit konstant. Die Temperaturen betragen je nach Verbreitungsgrad und Jahreszeit zwischen 28 und 34 Grad mit einer relativen Luftfeuchtigkeit um die 60% bis 70%.
Maße und Gewicht
Adulte Individuen haben meist Kopf-Rumpf-Längen von 0,8 bis 1,5 m und erreichen maximal etwa 2 m Gesamtlänge; das Gewicht beträgt 1–3 kg. Königspythons sind damit die kleinsten Vertreter der Gattung Python. Weibchen sind im Mittel etwas größer und schwerer als Männchen.
Lebensweise
Die Art ist dämmerungs- und nachtaktiv. Den Tag verbringen Königspythons in Verstecken, meist in Termitenhüglen oder Nagerbauten. In Gefangenschaft klettern junge Individuen gern, ältere Königspythons sind überwiegend bodenbewohnend. Der englische Name „Ball Python“ bezieht sich darauf, dass sich die Schlange bei Bedrohung oft eng zusammenzurollt, wobei der Kopf innen liegt und so durch die Körperschlingen geschützt ist.
Nahrung
Sie ernähren sich ausschließlich von kleinen Säugern und Vögeln.
Alter und Lebenserwartung
In Gefangenschaft gehaltene Königspythons (bei guter Pflege) können bis über 40 Jahre alt werden.
Schutzstatus (WA II)
Diese Reptilien sind geschützt und unterliegen dem Washingtoner Artenschutz (Cites). Das heisst für Halter in der Schweiz, dass die Tiere nicht ohne die nötigen Papiere in die Schweiz eingeführt oder ausgeführt werden dürfen.